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Die Zukunft von Laßnitzhöhe: ÖEK - Örtliches Entwicklungskonzept 5.0 und Flächenwidmung und die Bedeutung der Bürgerbeteiligung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Mittwoch, den 10. September 2025, wurde im Kursaal des Gemeinde-Pfarr-Zentrums (GPZ) der Entwurf des neuen ÖEK - Örtliches Entwicklungskonzepts 5.0 und des Flächenwidmungsplans vorgestellt. Diese Pläne sind von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde. Doch eine Frage steht im Raum: Wird die Entwicklung von Laßnitzhöhe mit uns oder über unsere Köpfe hinweg entschieden?


Was wurde präsentiert?

Der Flächenwidmungsplan und das örtliche Entwicklungskonzept 5.0 wurden von der Firma Malek Herbst Raumordnungs GmbH erstellt. Die Präsentation umfasste folgende zentrale Themen:


Zonenfestlegungen und Bebauungsdichte

  • Bebauungsweisen: Die Pläne sehen verschiedene Bebauungsweisen vor, darunter offen, gekuppelt und geschlossen.

  • Geschossanzahl: Besonders auffällig ist die Erhöhung der Geschossanzahl auf bis zu 4 Geschosse in der Kernzone. Das bedeutet, dass in manchen Gebieten von Laßnitzhöhe zukünftig 4-geschossige Häuser gebaut und erweitert werden dürfen.

  • Abstellplätze: Die Anzahl der Abstellplätze pro Wohneinheit wurde ebenfalls mit dem Faktor 1,8 pro Wohneinheit festgelegt, wobei ein Faktor von 1,5 völlig ausreichend wäre, was die Parkplatzsituation in den betroffenen Gebieten beeinflussen wird.


Sachbereiche Naturraum und Umwelt

  • Ziele: Erhaltung der Luftgüte, Sicherung von Schutzgebieten, Reduktion von Emissionen und Förderung erneuerbarer Energien.

  • Maßnahmen: Sicherung von hochwassergefährdeten Siedlungsbereichen, Berücksichtigung von Oberflächen- und Hangwässern, Entsiegelung von Flächen und Errichtung von Energieerzeugungsanlagen aus Sonnenenergie.

Sachbereiche Wirtschaft

  • Ziele: Sicherung von Wirtschafts-, Gewerbe- und Handelsbetrieben, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung des Tourismus.

  • Maßnahmen: Schaffung von Infrastruktur und raumordnungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbe-, Klinik-, Pflege- und Tourismusbetriebe.

Technische Infrastruktur

  • Ziele: Ausbau öffentlicher Einrichtungen, digitale Infrastruktur, erneuerbare Energietechnologien und Nutzung betrieblicher Abwärme.

  • Maßnahmen: Ausbau von Sondernutzungen für Erholung und Sport, Solarenergieerzeugungsanlagen und gemeindeweite Standortprüfung für Solarenergieanlagen.


Von Land zu Stadt, oder doch Lebensqualität statt Hektik?
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Energie und Infrastruktur: PV-Ausschluss- und Konfliktzonenplan

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der PV-Ausschluss- und Konfliktzonenplan. Dieser zeigt auf, welche Gebiete für Photovoltaikanlagen geeignet sind und wo Konflikte mit anderen Nutzungen bestehen. Kriterien wie Netzzugang, naturräumliche Auswirkungen, Oberflächenentwässerung und Sichtschutz wurden berücksichtigt.


Wichtige Termine

Die öffentliche Auflage des Entwurfs findet vom 07.08.2025 bis 02.10.2025 statt. In diesem Zeitraum können alle Gemeindemitglieder und betroffenen Personen Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt einbringen. Eine öffentliche Versammlung zur Vorstellung und Diskussion des Entwurfs hat am 10.09.2025 statt gefunden.


Kritik: Bürgerbeteiligung muss früher beginnen

Ein zentraler Kritikpunkt, der in der Veranstaltung deutlich wurde, ist die späte Einbindung der Bürger:innen. Fragen und Bedenken wurden geäußert, auch dahin gehend, warum die Bevölkerung nicht bereits im Vorfeld der Planung aktiv miteinbezogen wurde. Stattdessen wurden die Pläne nur fertig ausgearbeitet präsentiert, was den Eindruck erweckt, dass die Entwicklung der Gemeinde über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden wird.

Besonders die Erhöhung der Bebauungsdichte und die Zulassung von 4-geschossigen Häusern im Kerngebiet sorgen für Diskussionen. Viele Bürger:innen fragen sich, wie sich diese Verdichtung auf das Ortsbild, die Lebensqualität und die Infrastruktur auswirken wird.


Warum ist Mitbestimmung wichtig?

Die Entwicklung unserer Gemeinde betrifft uns alle! Es ist entscheidend, dass die Anliegen, Ideen und Bedenken der Bürger:innen gehört und ernst genommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Laßnitzhöhe sich in eine Richtung entwickelt, die den Bedürfnissen und Wünschen seiner Bewohner:innen entspricht.



Wie können Sie sich einbringen?

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu informieren und Ihre Meinung einzubringen:


  • Reichen Sie schriftliche Einwendungen bis zum 02. Oktober 2025 beim Gemeindeamt ein. Nutzen Sie gerne das Blanko Formular unten (Die Blanko Vorlage enthält Inspiration).

  • Informieren Sie sich über die Pläne auf der Gemeindewebsite und in den aufliegenden Unterlagen.


Fazit

Die Zukunft von Laßnitzhöhe wird jetzt entschieden. Es ist wichtig, dass wir alle uns einbringen und gemeinsam darüber diskutieren, wie wir unsere Gemeinde gestalten wollen. Die SPÖ Laßnitzhöhe setzt sich für eine transparente und partizipative Gemeindeentwicklung ein und fordert, dass die Anliegen der Bürger:innen ernst genommen werden.


Gemeinsam können wir die Zukunft von Laßnitzhöhe gestalten – lassen Sie uns diese Chance nutzen

 
 
 

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