Was passiert mit meinen Steuergeldern? Kann und darf ich mitentscheiden?
- SPÖ Lassnitzhöhe
- 1. Dez. 2021
- 2 Min. Lesezeit
Eine Kurzinfo zu Themen Gemeindefinanzen und Rechte der Bürger*innen.
Nunmehr ist der Voranschlag für das Gemeindebudget seitens des Gemeindeamtes und des Bürgermeisters fertiggestellt. Der Voranschlag liegt nun zur Einsichtnahme im Gemeindeamt auf. Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich aktiv.
Auch wir als Team der SPÖ - gemeinsam für ein soziales Laßnitzhöhe werden den Voranschlag genauestens prüfen (lassen). Sofern unser nächster Montagstreff am 13.12.2021 tatsächlich stattfinden kann, stehen wir Ihnen gerne für Fragen und unseren Ansichten zu dem Voranschlag zur Verfügung.
Warum brauchen wir einen Haushaltsvoranschlag in der Gemeinde?
Die Gemeinden sind verpflichtet, ähnlich wie jeder private Haushalt und auch jedes Unternehmen, die Einnahmen und Ausgaben zu planen und zu steuern. Dies wird in den Medien und auch in wirtschaftlichen Kreisen als Budgeterstellung und Budgetüberwachung bezeichnet. Aus diesem Grunde wird jedes Jahr ein Voranschlag mit sehr detaillierten Angaben zu den geplanten Ausgaben und Einnahmen erstellt. Der aktuelle Entwurf für das Gemeindebudget 2022 der Marktgemeinde Laßnitzhöhe umfasst rund 300 Seiten.
Wer erstellt den Haushaltsvoranschlag?
Der Entwurf wird vom Bürgermeister erstellt. Selbstverständlich erfolgt dies unter Mithilfe von Mitarbeiter*innen des Gemeindeamtes sowie einem externen Fachexperten. Denn die Regelungen, die das Land Steiermark jedes Jahr erneuert oder erweitert, sind umfangreich.
Woher stammen die Einnahmen der Gemeinden?
„Neben den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben finanzieren sich die Kommunen hauptsächlich über eigene Steuern, bedeutend sind hier die Kommunalsteuer und die Grundsteuer, sowie über Gebühren und Entgelte.“
Wohin fließen die Ausgaben der Gemeinden?
Die Ausgaben der Gemeinden sind vielfältig. Die nach Außen wohl am sichtbarsten Aufgaben der Gemeinden sind die Straßenerhaltung, die Wasser- und Energieversorgung. Hinzu kommen dann die Bereiche Bildung mit den Schulen und Kindergärten oder auch Soziales mit den Aufwänden zu den Pflege- und Senioreneinrichtungen. Jede einzelne Ausgabe oder jedes Detail hier zu nennen, würde wohl den Rahmen sprengen.
Darf ich über die Verwendung und Verteilung der Finanzmittel mitentscheiden?
Ja, jede Bürgerin / jeder Bürger kann und soll mitentscheiden. Denn das ist ein verankertes Recht.
Wie und wo kann ich mir den Voranschlag anschauen?
Das regelt der § 76 (1) der Steiermärkischen Gemeindeordnung. „Der vom Bürgermeister erstellte Voranschlagsentwurf ist vor Vorlage an den Gemeinderat für zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist an der Amtstafel mit dem Hinweis kundzumachen.“
Wie kann ich meine Fragen und Einwendungen einbringen?
Es steht jedem Gemeindemitglied frei, „innerhalb der Auflagefrist schriftliche Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen. Über die eingebrachten Einwendungen hat der Gemeinderat vor Beschlussfassung des Voranschlages zu beraten.“
1 Quelle https://www.staedtebund.gv.at/themen/finanzen/grundlagen-der-gemeindefinanzierung/ , abgerufen 01.11.2021, 09:00
2 Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000218, abgerufen 30.11.2021, 17:50
3 Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000218, abgerufen 30.11.2021, 17:50
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